Wir als Auktionshaus, öffentlich
zugelassene Auktionatoren in
Herne führen Pfand-, Insolvenz-,
Nachlass- & Öffentliche-
Versteigerungen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit
Ihre Fahrzeuge bis hin zu
Immobilien oder bei
Geschäftsaufgabe,
Insolvenzmassen,
Wertgegenstände aller Art über
uns als Versteigerer schnell und
zum höchstbietenden Gebot zu
vermarkten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Sie können uns direkt telefonisch
unter
0049 (0) 171 / 748 12 43
erreichen.
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Auktionator Herne
| Castroper Str. 81a | 44628 Herne | Tel: 00 49 (0) 171 / 748 12 43 |
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möchten
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einer
unserer
Auktionen
mitbieten
oder
mitbieten
lassen?
Informationen
über
aktuelle
Versteigerungen
sowie
alle
wichtigen
Schritte
zur
erfolgreichen
Auktion
finden
Sie
in
den
folgenden
Texten.
Wir
beraten
Sie
gerne
zu weiteren Fragen.
Auktionen
finden
im
Einzelnen
als
Fahrzeug-
(alles
was
einen
Motor
besitzt),
Pfand-,
Unternehmens-,
Immobilien-,
Elektronik-,
Oldtimer-,
Betriebs-/Geschäfts-
,
Maschinen-
oder
auch
komplette
Lager-/Waren-Auktionen
statt.
Mit
der
Teilnahme
an
der
Auktion,
ob
schriftlich
oder
persönlich,
bestätigen
Sie
die
Kenntnisnahme
der
Versteigerungsbedingungen.
Alle
Gegenstände
sind
gebraucht.
Alle
Gegenstände/Auktionsgüter
können
vor
der
Versteigerung
zwei
Stunden
besichtigt
werden.
Verkauft
wird
unter
Ausschluss
der
Gewährleistung.
Alle
Beschreibungen
stellen
keine
Garantie
im
Rechtssinne
dar.
Nutzen
Sie
bitte
die
Möglichkeit
der
persönlichen
Besichtigung
vor
der
Auktion.
Die
nach
bestem
Wissen,
Gewissen
zusammengestellten
Katalogbeschreibungen
stellen
keine
Garantien
im
Rechtssinne
dar.
Bitte
überzeugen
Sie
sich
selbst
vom
Zustand
aller
zu
versteigernden
Sachen.
Den
Interessenten
steht
es
frei,
sich
über
das
Ausmaß,
den
Umfang
oder
Art
selbst
zu
erkundigen
und
die
Besichtigung
selbst
wahrzunehmen.
Der
Zuschlag
verpflichtet
zur
Abnahme
des
Auktionsguts.
Es
gibt
leider
ausnahmslos
keinerlei
Gewährleistung/Gewährleistungsansprüche
sowie
keine
Rückgaberecht
oder
Widerrufrecht,
auch
nicht
wenn
sich
im
Nachhinein
Mängeln
herausstellen.
Für
den
Ersteigerer
sind
die
abgegebenen
Gebote
immer
bindend,
ob
in
schriftlicher
Form,
vor
der
Auktion
oder
persönlich
während
der
Auktion,
für
uns
als
Auktionator
jedoch
freibleibend.
Das
Eigentum
an
der
versteigerten
Sache
geht
mit
vollständiger
Bezahlung
auf
den
Ersteigerer
über.
Zum
Zuschlagspreis
ist
ein
Aufgeld
zu
entrichten,
zzgl.
oder
inkl.
der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Mit
Erteilung
des
Zuschlages
geht
die
Gefahr
für
einen
Schaden
oder
den
Verlust
sofort
auf
den
Ersteigerer
über.
Wird
das
mit
dem
Einlieferer
vereinbarte
Limit
nicht
erreicht
so
erfolgt
ein
Zuschlag
immer
unter
Vorbehalt.
Der
Gesamtbetrag
ist
mit
dem
Zuschlag
fällig.
Der
Erwerber
verpflichtet
sich
die
ersteigerten
Gegenstände
sofort
abzuholen.
Sind
Sie
ein
gewerblicher
Bieter,
legen
Sie
bitte
Ihre
Gewerbeanmeldung
sowie
bei
juristischen
Personen
bitte
zusätzlich
den
Handelsregisterauszug
vor.
Den
Zuschlag
bekommen
Sie
wenn
Sie
Höchstbietender
sind
und
nach
dreimaligem
wiederholen
Ihres
Gebotes
durch
den
Auktionator
kein
höheres
Gebot
folgt.
Dann erhalten Sie den Zuschlag.
Im
Folgenden
finden
Sie
die
Auktionsbedingungen
sowie
die
Auktionsverordnung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Versteigerungsbedingungen
Durch
die
Teilnahme
an
der
Versteigerung
werden
die
nachfolgenden
Punkte
anerkannt und zum Inhalt der Vereinbarungen mit dem Versteigerer gemacht:
1.
Die
Versteigerung
erfolgt
freiwillig.
Sie
wird
von
der
Karl
&
Uwe
Lippe
KUL
GmbH,
(im
Folgenden
"Versteigerer"),
im
Namen
und
für
Rechnung
des
Einlieferers
durchgeführt.
Die
Namhaftmachung
der
Einlieferer
ist
gewährleistet.
Eigenware
ist
im
Besitzverzeichnis
des
jeweiligen
Kataloges
besonders
aufgeführt.
2.
Der
Versteigerer
behält
sich
vor,
die
zur
Versteigerung
gelangenden
Gegenstände
(im
Folgenden
"Auktionsware")
zu
Katalognummern
zusammenzufassen,
zu
trennen
und,
wenn
ein
besonderer
Grund
vorliegt,
außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3.
Die
gesamte
Auktionsware
kann
vor
der
Versteigerung
besichtigt
und
geprüft
werden.
Sie
ist
gebraucht
und
wird
in
dem
Zustand
versteigert,
in
dem
sie
sich
im
Augenblick
des
Zuschlages
befindet.
Ersatzstücke
im
Sinne
einer
Nachlieferung
gemäß
§
439
BGB
existieren
nicht.
Mit
Ausnahme
der
aus
dem
Katalog
ersichtlichen
Eigenware
übernimmt
der
Versteigerer
keine
Haftung
für
offene
und
versteckte
Mängel
sowie
Zuschreibungen,
jedoch
verpflichtet
er
sich,
innerhalb
der
gesetzlichen
Gewährleistungsfrist
(§
438
BGB)
vorgetragene
und
begründete
Mängelrügen
des
Ersteigerers
unverzüglich
an
den
Einlieferer
der
bemängelten
Sache
weiterzuleiten.
Der
Versteigerer
übernimmt
bezüglich
der
versteigerten
Gegenstände
weder
Beschaffenheits-
noch
Haltbarkeitsgarantien.
Beschreibungen
im
Katalog,
insbesondere
die
Angabe
von
Maßen,
Gewicht,
Herkunft,
Alter,
Vollständigkeit,
Erhaltungszustand
usw.
wurden
nach
bestem
Wissen
und
Gewissen
in
den
Katalog
aufgenommen,
dienen
aber
der
Abgrenzung
der
Auktionsgegenstände
untereinander
und
stellen
keine
kaufrechtlichen
Beschaffenheitsangaben,
insbesondere
keinen
Antrag
auf
Abschluss
einer
Beschaffenheitsvereinbarung
dar.
Der
Erhaltungszustand
der
Auktionsware
wird
im
Katalog
nur
gelegentlich
erwähnt.
Fehlende
Angaben
zum
Erhaltungszustand
der
Auktionsware
begründen
ebenfalls
keine
Beschaffenheitsvereinbarung.
Entsprechendes
gilt
für
mündliche
oder
schriftliche
Auskünfte,
die
sich
ein
Ersteigerer
von
Mitarbeitern
des
Versteigerungshauses einholt.
4.
Der
Aufruf
erfolgt
regelmäßig
zum
Katalogpreis,
es
sei
denn,
dass
bereits
höhere
schriftliche
Gebote
vorliegen.
Gesteigert
wird
nach
Ermessen
des
Versteigerers,
in
der
Regel
um
10
%,
mindestens
jedoch
um
€
10,00.
Der
Versteigerer
kann
ein
Gebot
ablehnen;
dies
gilt
insbesondere
dann,
wenn
ein
Bieter,
der
dem
Versteigerer
nicht
bekannt
ist,
nicht
bis
zum
Beginn
der
Versteigerung
Sicherheit
leistet.
In
diesem
Fall
bleibt
das
vorangegangene
Gebot
verbindlich.
Maßgeblich
für
schriftliche
Gebote
ist
ausschließlich
die
Katalognummer
und
nicht
die
Titelangabe.
Nur
Kunden,
denen
das
Auktionshaus
eine
Kundennummer
erteilt
hat,
können
ihre
schriftlichen
Gebote
per
Fax
senden.
Neukunden
werden
erst
nach
ausreichender
Legitimation
als
Bieter
akzeptiert.
Aus
rechtlichen
Gründen
können
wir
keine
Gebote
via
E-Mail
annehmen.
Schriftliche
sowie
telefonische
Gebote
müssen
spätestens
24
Stunden
vor
Beginn
der
Auktion
eingegangen
sein.
Bei
telefonischen
Geboten
kann
nicht
dafür
eingestanden
werden,
dass
eine
Verbindung
zustande
kommt.
Die
Gebote
sind
bindend
und
verstehen
sich
ohne
Aufgeld
und
Mehrwertsteuer.
Die Zuschläge erfolgen bestmöglich.
5.
Der
Zuschlag
wird
erteilt,
wenn
nach
dreimaligem
Aufruf
kein
höheres
Gebot
abgegeben
wird.
Geben
mehrere
Personen
das
gleiche
schriftliche
Gebot
ab,
entscheidet
die
zeitliche
Reihenfolge
der
eingegangenen
Gebote
oder
in
Zweifelsfällen
das
Los.
Der
Versteigerer
kann
den
erteilten
Zuschlag
zurücknehmen
und
die
Sache
erneut
ausbieten,
wenn
irrtümlich
ein
rechtzeitig
abgegebenes,
höheres
Gebot
übersehen
und
dies
vom
Bieter
sofort
beanstandet
worden
ist
oder
sonst
Zweifel
über
den
Zuschlag
bestehen.
Will
ein
Höchstbietender
sein
Gebot
nicht
gelten
lassen,
kann
der
Versteigerer
ihm
dennoch
den
Zuschlag
erteilen
und
Vertragserfüllung
verlangen
oder
den
Zuschlag
auf
das
unmittelbar
vorher
abgegebene
Gebot
erteilen
oder
den
Gegenstand
neu
ausrufen.
Der
Versteigerer
kann
die
Erteilung
des
Zuschlages
verweigern
oder
den
Zuschlag
unter
Vorbehalt
erteilen,
wenn
ein
besonderer
Grund
vorliegt.
Erfolgt
ein
Zuschlag
unter
Vorbehalt,
ist
der
Ersteigerer
4
Wochen
an
sein
Gebot
gebunden.
Erhält
er
innerhalb
dieser
Zeit
nicht
den
vorbehaltlosen
Zuschlag,
so
erlischt
sein
Gebot.
Wird
ein
Vorbehalt
durch
den
Einlieferer
nicht
genehmigt
oder
bietet
jemand
das
Limit,
kann
der
Gegenstand
ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden.
6.
Der
Zuschlag
verpflichtet
zur
unverzüglichen
Abnahme
und
Zahlung
des
Kaufpreises.
Mit
der
Erteilung
des
Zuschlages
geht
die
Gefahr
für
etwaige
Beschädigungen,
Verluste
usw.
auf
den
Ersteigerer
über,
das
Eigentum
erst
nach
vollständiger
Zahlung
des
Kaufpreises
und
der
Übergabe.
Jeder
Ersteigerer
erwirbt
in
eigenem
Namen
auf
eigene
Rechnung
und
ist
für
seine
Bieternummer
selbst verantwortlich.
7.
Der
Kaufpreis
setzt
sich
zusammen
aus
dem
Betrag,
auf
den
der
Zuschlag
erteilt
wird
(Zuschlagpreis),
einem
Aufgeld
von
20
-10
%
aus
dem
Zuschlagpreis
und
der
jeweiligen
gesetzlichen
Mehrwertsteuer,
die
nur
auf
das
Aufgeld
erhoben
wird.
Bei
der
gemäß
Ziffer
1
besonders
gekennzeichneten
Eigenware
wird
die
jeweilige
gesetzliche
Mehrwertsteuer
auf
den
Netto-Rechnungspreis
(Zuschlagpreis
+
Aufgeld)
erhoben.
Die
im
Katalog
mit
*
gekennzeichnete
Eigenware
unterliegt
dem
ermäßigten
Mehrwertsteuersatz.
Während
oder
unmittelbar
nach
der
Versteigerung
ausgestellte
Rechnungen
bedürfen
der
Nachprüfung
durch
den
Versteigerer,
der
sich
insoweit
den
Einwand
irrtümlicher
Berechnung vorbehält.
8.
Der
Kaufpreis
gemäß
Ziffer
7
ist
nach
dem
Zuschlag
und
der
Aushändigung
der
Rechnung
sofort
fällig
und
bar
an
den
Versteigerer
zu
bezahlen,
wenn
das
Gebot
persönlich
abgegeben
wurde.
Bei
Erwerb
durch
schriftliches
Gebot
ist
die
Zahlung
innerhalb
von
8
Tagen
nach
Rechnungsdatum
fällig
und
zu
leisten.
Schecks
können
erst
nach
vorbehaltloser
Bankgutschrift
unter
Berechnung
aller
Spesen
als
Erfüllung
anerkannt
werden.
Leistet
der
Ersteigerer
auf
eine
Mahnung
des
Versteigerers,
die
nach
Eintritt
der
Fälligkeit
erfolgt,
den
Kaufpreis
nicht,
so
kommt
er
durch
diese
Mahnung
in
Zahlungsverzug.
Der
Ersteigerer
kommt
auch
ohne
Mahnung
mit
der
Zahlung
des
Kaufpreises
spätestens
dann
in
Zahlungsverzug,
wenn
er
nicht
innerhalb
von
30
Tagen
nach
Fälligkeit
und
Zugang
der
Rechnung
Zahlung
leistet.
Stundung
des
Kaufpreises
wird
nicht
gewährt.
Der
Versteigerer
ist
im
Verzugsfall
berechtigt,
den
gesamten
Kaufpreis
im
eigenen
Namen
gegen
den
Ersteigerer
gerichtlich
geltend
zu
machen.
9.
Bei
Zahlungsverzug
kann
der
Versteigerer,
unbeschadet
weitergehender
Ansprüche,
Verzugszinsen
in
Höhe
des
banküblichen
Zinssatzes
für
offene
Kontokorrentkredite
verlangen.
Kommt
der
Ersteigerer
mit
seiner
Pflicht
zur
Zahlung
oder
Abnahme
eines
ersteigerten
Gegenstandes
in
Verzug,
so
haftet
er
für
jeglichen
dadurch
entstandenen
Schaden;
der
Versteigerer
kann
wahlweise
Erfüllung
des
Kaufvertrages
oder
Schadensersatz
wegen
Nichterfüllung
verlangen
und
den
Gegenstand
auf
Kosten
des
Ersteigerers
nochmals
versteigern.
In
diesem
Fall
haftet
der
Ersteigerer,
dessen
Rechte
aus
dem
vorangegangenen
Zuschlag
erlöschen,
für
jeden
Ausfall;
auf
einen
möglichen
Mehrerlös
hat
er
jedoch
keinen
Anspruch
und
wird
auch
nicht
zu
einem
weiteren
Gebot
zugelassen.
Die
gesetzlichen
Rechte
des
Versteigerers,
die
sich
aus
dem
Verzug des Ersteigerers ergeben, bleiben unberührt.
10.
Erfüllungsort
für
die
Übereignung
der
ersteigerten
Ware
sind
die
Geschäftsräume
des
Versteigerers.
Ein
Anspruch
des
Ersteigerers
auf
Versand
der
ersteigerten
Ware
besteht
nicht.
Ein
Versand
erfolgt
nur
ausnahmsweise
und
auf
ausdrückliche
Beauftragung
durch
den
Ersteigerer
und
auf
seine
Kosten
und
Gefahr.
Die
Kosten
für
Verpackung
und
Versendung
werden
nach
Größe,
Zuschlagpreis
und
Empfindlichkeit
bei
der
Beauftragung
errechnet
und
sofort
fällig.
Verpackung
und
Versendung
erfolgen
erst
nach
Zahlung
dieser
Kosten.
Auktionsware,
die
nicht
unverzüglich,
spätestens
jedoch
10
Tage
nach
der
Auktion
vom
Ersteigerer
abgeholt
wird,
kann
ohne
Mahnung
auf
Kosten
und
Gefahr
des
Ersteigerers
bei
einem
Spediteur
eingelagert
werden.
Die
Haftung
für
etwaige
Beschädigung
(z.B.
an
Bilderrahmen
und
Verglasung),
Verlust
usw.
der
Auktionsware
ist
ausgeschlossen;
Ziffer
11
Satz
2
gilt
entsprechend.
Ersteigerte,
aber
eingelagerte
Gegenstände
werden
erst
nach
vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert.
11.
Gegenüber
einem
Ersteigerer
von
Eigenware,
der
Unternehmer
im
Sinne
des
§
14
BGB
ist,
wird
die
kaufrechtliche
Gewährleistung
ausgeschlossen.
Dies
gilt
nicht
für
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit
sowie
für
die
Haftung
für
Schäden
aus
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen
Pflichtverletzung
des
Versteigerers
oder
einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen
Pflichtverletzung
eines
gesetzlichen
Vertreters
oder
Erfüllungsgehilfen
des
Versteigerers
beruhen.
Auch
für
alle
anderen
Fälle
vertraglicher
oder
gesetzlicher
Schadensersatzansprüche
eines
Ersteigerers
oder
eines
sonstigen
Teilnehmers
an
einer
Vorbesichtigung
oder
Auktion
gegen
den
Versteigerer
hat
dieser
nur
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit
zu
vertreten,
eine
Haftung
des
Versteigerers
wegen
leichter
Fahrlässigkeit
wird
ausgeschlossen.
Ziffer 11 Satz 2 gilt entsprechend.
12.
Jeder
Besucher,
der
sich
in
den
Geschäftsräumen
des
Versteigerers
aufhält,
haftet für jeden von ihm verursachten Schaden auch ohne sein Verschulden.
13.
Der
Versteigerer
kann
Personen
aus
besonderen
Gründen,
insbesondere
wegen
einer
Störung
der
Versteigerung,
von
der
weiteren
Teilnahme
ausschließen.
14.
Der
Inhalt
dieser
Versteigerungsbedingungen
gilt
sinngemäß
auch
für
den
Freihandverkauf.
15.
Es
gilt
ausschließlich
deutsches
Recht
unter
Ausschluss
der
Normen
des
Kollisionsrechts.
Es
gilt
ausschließlich
die
deutsche
Sprachversion
der
Versteigerungsbedingungen.
Das
UN-Abkommen
über
Verträge
des
internationalen
Warenkaufs
(CISG)
findet
keine
Anwendung.
Zahlungs-
und
Erfüllungsort
ist
Herne.
Wenn
der
Vertragspartner
Kaufmann,
eine
juristische
Person
öffentlichen
Rechts
oder
ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen
ist
oder
wenn
er
im
Geltungsbereich
der
deutschen
Gesetze
keinen
allgemeinen
Gerichtsstand
hat
oder
falls
sein
Wohnsitz
oder
gewöhnlicher
Aufenthalt
im
Zeitpunkt
der
Klageerhebung
nicht
bekannt
ist
oder
falls
er
seinen
Wohnsitz
oder
gewöhnlichen
Aufenthalt
nach
Vertragsschluss
aus
dem
Geltungsbereich
der
deutschen
Gesetze
verlegt
hat,
wird
als
ausschließlicher
Gerichtsstand
München vereinbart.
16.
Personenbezogene
Daten,
wie
Ihr
Name,
Ihre
Anschrift,
Telefonnummer
oder
E-Mail-Adresse
werden
erfasst,
wenn
diese
Daten
von
Ihnen
freiwillig
angegeben
werden.
Wir
nutzen
Ihre
Daten
ausschließlich
für
die
Abwicklung
des
Pfandgeschäftes,
Ihre
Daten
werden
nicht
an
Dritte
weitergegeben.
17. Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieses
Vertrages
lückenhaft
oder
unwirksam
sein,
so
wird
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
dadurch
nicht
berührt.
Unwirksame
oder
lückenhafte
Regelungen
sind
durch
solche
zu
ersetzen
oder
zu
ergänzen,
die
dem
ursprünglichen
Vertragswillen
der
Parteien
in
gesetzlich
zulässiger Weise am nächsten kommen.
Stand
Januar
2014,
Auktionator-Herne
KUL
GmbH,
Castroper
Str.
81a,
44628
Herne
E-Mail: info@auktionator-herne.de, Internet: www.Auktionator-Herne.de